(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) Bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) In sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
(6) Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, sind bis zu einer Dauer von 12 Wochen akzeptabel und folgenlos. Sollte die PV-Anlage innerhalb dieser Zeit nicht geliefert werden können, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und es wird gemeinsam eine alternative Lösung gefunden. Eine darüberhinausgehende Haftung für Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder firmeninternen Hindernissen ist ausgeschlossen. Im Falle einer nicht akzeptablen Verzögerung hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten und erhält eine volle Rückerstattung des Kaufpreises.